Justizpartnerschaft

Eine Justizpartnerschaft ist eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen oder Organisationen des Justizwesens verschiedener Städte oder Staaten. Solche Partnerschaften werden z. B. von Gerichten oder Berufsgruppen des Justizwesens eingegangen, um sich fachlich auszutauschen oder gegenseitig zu unterstützen.[1] Internationale Justizpartnerschaften werden außerdem als Plattform genutzt, um sich gegenseitig über die Unterschiede der jeweiligen Rechtssysteme zu informieren. Deutsch-deutsche Justizpartnerschaften haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands wichtige Beiträge für das Zusammenwachsen geleistet.

Weblinks

  • Leipziger Anwaltverein: Leipziger Juristen in Krakau - Förderung der Justizpartnerschaft Anwaltsblatt 1/2005.
  • Anonym.: Informationen zur Vereinbarung zur Justizpartnerschaft zwischen Perm und Niedersachsen. Cop2Cop, 4. Dezember 2008.
  • Kammergericht Berlin: Gerichtspartnerschaften / Justizpartnerschaften Tätigkeitsbericht 2008, S. 13.
  • IHK Braunschweig: Erfolgreiche Justizpartnerschaft mit Breslau, 13. September 2010.
  • Justiz Österreich: Justizministerin Beatrix Karl startet Justizpartnerschaft mit Israel, 9. April 2013.

Einzelnachweise

  1. Heinz Eyrich: Hilfe zur Selbsthilfe durch Bildung von Justizpartnerschaften. UiD (CDU Informationsdienst), 25. Juli 1991, S. 18.