Joint Ballistics Memorandum of Understanding

Das NATO Joint Ballistics Memorandum of Understanding (JBMoU) ist eine Übereinkunft zur Standardisierung von Munition für Artillerie-Geschütze. Mit dem JBMoU wurde die in der NATO weit verbreitete 155-mm-Munition standardisiert. Es wurde Ende des Jahres 2009 von Deutschland, Vereinigtem Königreich, Italien und den Vereinigten Staaten unterschrieben.[1] Weitere Staaten traten nach der Ratifizierung dem JBMoU bei, wodurch es sich annähernd zu einem NATO-Standard entwickelte. Auch Munitionshersteller außerhalb der NATO-Länder produzieren heute Munition nach diesem Standard.[2]

Geschichte und Hintergrund

Das M107 ist ein Artilleriegeschoss mit Kaliber 155 mm, das in den 1940er-Jahren in den USA entwickelt wurde und noch immer eines der am weitesten verbreiteten 155-mm-Artilleriegeschosse ist. Es basiert auf dem M102-Artilleriegeschoss, das bereits in den 1930er-Jahren von Schneider et Cie entworfen wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das M107-Geschoss von vielen Armeen der Westlichen Welt übernommen und in verschiedenen Staaten produziert.[3][4]

Da das Kaliber 155 mm in der NATO und anderen NATO-nahen Staaten den De-facto-Standard darstellt, wurde durch das LBMoU eine Standardisierung erreicht, die vergleichbar mit der Standardisierung von patronierter Munition wie der 7,62 × 51 mm NATO für Gewehre oder der 127-mm-Munitionsfamilien für Seegeschütze schon Jahre vorher erreicht wurde.

Einzelnachweise

  1. Memorandum of Understanding Between the UNITED STATES OF AMERICA and OTHER GOVERNMENTS. (PDF) In: state.gov. Department of State, abgerufen am 5. Dezember 2023 (englisch). 
  2. Rheinmetall erhält Großauftrag für Artilleriemunition. In: esut.de. Europäische Sicherheit & Technik, 21. Dezember 2022, abgerufen am 5. Dezember 2023. 
  3. US Projectile, 155mm HE, M107. In: bulletpicker.com. Ordnance, Explosives, and Related Items, abgerufen am 25. Juli 2022 (englisch). 
  4. Terry Gander & Ian Hogg: Jane’s Ammunition Handbook 1994-1995, Third Edition. 1994, ISBN 0-7106-1207-9. S. 229–231.