Einmannbetrieb

Einmannbetrieb steht für:

  • die Selbständigkeit im Berufswesen
  • die Arbeit auf einem Ladewagen in der Landwirtschaft
  • den Betrieb einer Lokomotive ohne Heizer oder Beimann
  • den Betrieb eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne Schaffner beziehungsweise Zugbegleiter
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.